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Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF)

Für Personen aus dem Gesundheitswesen (z.B. Ärzte, Hebammen, Angehörige anderer Heilberufe – unter anderem § 4 Abs. 2 Nr. 1 KKG) oder einer anerkannten Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 4 Abs. 2 Nr. 5 KKG) stehen ab sofort die insoweit erfahrenen Fachkräfte Frau Gutmann, Frau Haas und Frau Klingner der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Jugendamtes zur Verfügung. Diese sind bei Fragen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Ihre Ansprechpartnerinnen.

Telefonisch erreichbar sind sie über das Sekretariat: SHA: 0791 755-6213 oder CR: 07951 492-5252.
https://www.eb-landkreis-sha.de/de/startseite/

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